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Eigenheimversicherung zum Immobilienkredit
Durch Naturgefahren (z.B. Feuer, Sturm, Schneedruck, etc.) können oftmals schwere Schäden am Haus entstehen. Nicht selten machen diese Gewalten die Immobilie unbewohnbar. Die Bezahlung des Schadens aus eigener Tasche ist für die meisten Kreditnehmer und Hausbesitzer nicht möglich, darum empfiehlt es sich eine schützende Eigenheimversicherung abzuschließen.
Schutz einer Eigenheimversicherung
Die Eigenheimversicherung bzw. die Gebäudeversicherung ist eine Bündelversicherung. Das heißt sie versichert gegen ein Bündel von Gefahren, wie Feuer, Wasser, Sturm und Schnee. Bei Abschluss solch eines Versicherungsvertrages sind alle Gebäude und Nebengebäude (auch Garagen, Abstellräume, etc.), welche auf dem in der Polizze angeführten Grundstück stehen, versichert.
Versicherung gegen Feuer
Versichert sind Schäden durch Brand, direktem Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löschen. Weitere Deckungen (z.B. indirekter Blitzschlag) können individuell zusätzlich abgeschlossen werden.
Versicherung gegen Wasser
Versichert sind Schäden durch Wasser, das aus wasserführenden Anlagen sowie aus angeschlossenen Maschinen oder Einrichtungen austritt. Außerdem sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen, Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen und Auftaukosten gedeckt.
Versicherung gegen Sturm
Versichert sind Schäden durch Sturm (Windgeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und den daraus entstandenen Folgeschäden durch umgestürzte Bäume, Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Zusätzlich können Sondervereinbarungen zur Deckung von Schäden durch Hochwasser oder Muren vereinbart werden.
Leistungen der Eigenheimversicherung
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des versicherten Gebäudes. Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, liegt eine Unterversicherung vor und der Schaden kann nur anteilig ersetzt werden. Grundsätzlich ist die Eigenheimversicherung mit der so genannten Wertanpassungsklausel ausgestattet, welche die Versicherungssumme jährlich den Schwankungen des Baukostenindexes anpasst.
Im Normalfall ist das Gebäude zum Neubauwert versichert. Im Schadenfall werden daher die ortsüblichen Kosten eines Neubaus ersetzt und bei Teilschäden die vollen Reparaturkosten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Wiederaufbau innerhalb der in den Versicherungsbedingungen genannten Frist erfolgt.
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