Wirtschaftskammer
Für die Vermittlung von Krediten benötigt ein Unternehmen die entsprechende Gewerbeberechtigung. Diese Tätigkeit wird im Rahmen des gewerblichen Vermögensberaters durchgeführt. Dieser ist unabhängig und vertritt durch seine objektive Beratung die Interessen seiner Kundinnen und Kunden.
Die gewerbliche Vermögensberatung ist ein reglementiertes Gewerbe, dessen Ausübung an einen Befähigungsnachweis mit einer entsprechenden Berufspraxis gebunden ist. Zusätzlich hat das Unternehmen eine Vermögenschadenhaftpflicht-Versicherung nachzuweisen, um das Gewerbe zu erlangen und aufrechterhalten zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter der GISAZahl: 34590829
oder bei der Wirtschaftskammer unter: www.wko.at